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Allgemeines
Das Erstmusterverfahren soll vor Einfließen der Bauteile in die
Serienfertigung den Nachweis erbringen, dass der Lieferant die in
den Zeichnungen und Spezifikationen vereinbarten
Qualitätsanforderungen erfüllen kann.
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Definition der Arten von Mustern
Erstmuster sind nur solche Teile, Aggregate oder Fertigungsmaterialien, die:
- vollständig mit serienmäßigen Betriebsmitteln und
- unter serienmäßigen Bedingungen
- nach freigegebenen Zeichnungen bzw. Lieferbedingungen
hergestellt und geprüft worden sind.
Alle anderen Muster, die aus terminlichen bzw. sonstigen Gründen für
den Serienanlauf geliefert werden und den unter "Erstmuster"
genannten Bedingungen nicht genügen, führen nicht zu einer Serienfreigabe
für den Lieferanten.
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Anlass für Erstmuster
Erstmuster sind erforderlich:
- Wenn ein Produkt zum ersten Mal bestellt wird1
- Nach einer Produktänderung an den davon betroffenen Merkmalen1
- Wenn sich das Produktionsverfahren geändert hat2
- Nach einer Lieferunterbrechung > 1,5 Jahr1
- Nach Produktionsstättenverlagerung2
- Nach Verwendung neuer oder verlagerter Anlagen und/oder Betriebsmittel2
- Bei Einsatz neuer Unterlieferanten2
Eine Lieferung der Erstmuster darf nur unter Angabe einer offiziellen BPW Erstmuster-bestellnummer erfolgen.
1 = Vorstellung der Teile und des Erstmusterprüfberichtes
2 = Schriftliche Information an BPW-Einkauf und Abstimmung neuer Erstmuster
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Erstmusterprüfung
Die Erstmusterprüfung kann aus Maß-, Werkstoff- und/ oder Funktionsprüfung bestehen.
Der Umfang der Prüfung wird in der BPW - Erstmusterbestellung festgelegt.
Abweichungen von BPW Vorgaben sind in jedem Fall vor Auslieferung der EMU
mit BPW abzustimmen. Siehe auch Punkt 6.
Der BPW-Einkauf ist zentraler Ansprechpartner.
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Erstmusterprüfbericht
Als Erstmusterprüfbericht ist der in VDA Band 2 beschriebene Erstmusterprüfbericht VDA einzusetzen. Alternativ können die im Rahmen des Production Part Approval Process genannten PPAP-Formulare eingesetzt werden.
Alle Merkmale der BPW-Zeichnung bzw. Spezifikationen, wie z. B. Maße, Oberfläche,
Beschichtung, Kennzeichnung, Material, Funktion usw. sind vom Lieferanten in der
von BPW freigegebenen Zeichnung fortlaufend zu nummerieren (symbolisieren).
Im Bericht sind die ermittelten Ist-Werte für alle nummerierten Merkmale
neben die mit Toleranzen versehenen Soll-Werte einzutragen.
Ergebnisse von Maschinen- und/oder Prozessfähigkeitsanalysen sind, sofern
vorhanden bzw. gefordert, beizufügen.
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Anlieferung
Die im folgenden beschriebene Vorgehensweise gilt sinngemäß auch für sonstige Muster.
Die Erstmuster sind so zu kennzeichnen, dass eine Zuordnung zum Erstmusterprüfbericht und den dort
dokumentierten Werten jederzeit möglicht ist.
Die Kennzeichnung der Ladungsträger bzw. der Erstmuster selbst erfolgt mit dem von BPW bei
der Erstmusterbestellung zur Verfügung gestellten Erstmuster-Aufkleber.
Erstmuster sind mit einem getrennten Lieferschein anzuliefern, der gut sichtbar der Vermerk
Erstmuster enthalten muss (z.B. Stempel).
Wurden aufgrund von Absprachen die Forderungen der Zeichnung bzw. der Spezifikationen nicht
eingehalten, muss der Lieferant alle zur Absprache gehörenden Informationen in schriftlicher
Form dem Erstmusterprüfbericht beifügen. Diese Unterlagen müssen in jedem Fall die
schriftliche Genehmigung der BPW für die Abweichungen enthalten.
Die Erstmuster sind zusammen mit dem VDA-Erstmusterprüfbericht und den dazu gehörenden Unterlagen
an dem im Bestelltext genannten Ort anzuliefern. Der Erstmusterprüfbericht ist in einem Briefumschlag
C4 mit der Aufschrift:
Achtung Erstmusterprüfbericht bitte zusammen mit der Ware
an den QS-Messraum Wiehl weiterleiten
zu versenden.
Die komplette Dokumentation kann begleitend per E-Mail an EMU@bpw.de
gesendet werden.
Fehlende Erstmusterdokumentation führt zu einer negativen Lieferantenbewertung,
Erstmuster ohne Erstmusterdokumentation werden nicht bearbeitet.