Klare Kennzeichnung für saubere Abläufe
Klar gekennzeichnete Verpackungseinheiten erleichtern die Arbeit und sorgen für saubere Abläufe. Warenlieferungen an die BPW sind daher mit einem Warenanhänger nach VDA 4902, Version 4, BPW Spezifikation zu kennzeichnen. Die Minimalanforderungen an die Dateninhalte sowie ein Musterbeispiel sind dieser Seite zu entnehmen.
Sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen dem Lieferanten und dem BPW Empfängerwerk bestehen, ist diese Spezifikation einzuhalten. Alle Pflichtdaten und Barcodes müssen auf dem Warenanhänger vorhanden sein. Gemäß den Empfehlungen des VDA und ODETTE ist der Code 39 zu verwenden. Der Code 128 wird ebenfalls akzeptiert.
Warenanhänger (Muster)

Wie Sie Qualitätsverbesserungen kommunizieren
Um bei notwendig werdenden Maßnahmen zur Qualitätsverbesserungen die Zusammenarbeit zu erleichtern, benötigen wir eine Stellungnahme und Dokumentation in Form eines 8D-Reports.
Füllen Sie dazu den unten zum Download angebotenen 8D-Report aus und senden Sie ihn per E-Mail oder Fax (+49 (0) 2262 78-1512) an den Einkauf der BPW. Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument hinsichtlich des Inhaltes verbindlich ist.
Was Sie bei Spezifikationsabweichungen tun sollten
Um Spezifikationsabweichungen zu dokumentieren benötigen wir eine Stellungnahme in Form eines Bauabweichungsantrags.
Der Bauabweichungsantrag ist vom Lieferanten auszufüllen und an den für ihn zuständigen BPW Ansprechpartner im Supply Chain Management zu schicken. Alle Kosten, die der BPW im Rahmen der Prüfung des Bauabweichunsgantrages entstehen, sind vom Lieferanten zu tragen. Gleiches gilt für mögliche Zusatzkosten, die der BPW durch die Verwendung des mit Bauabweichungsantrag frei gegebenen Materials entstehen. Bitte beachten Sie, dass der Bauabweichungsantrag hinsichtlich des Inhalts verbindlich ist.



