Europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teilen wir Ihnen als Hersteller von Erzeugnissen gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung (Verordnung [EG] Nr. 1907/2006) mit, dass unsere Produkte teilweise in der Kandidatenliste – siehe unten – aufgeführte Stoffe enthalten.
Warum informieren wir Sie darüber? Mit dieser Bekanntmachung kommen wir unserer Informationspflicht der unaufgeforderten Weitergabe der Informationen entlang der Lieferkette bei gewerblichen Abnehmern nach. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA aktualisiert regelmäßig die so genannte Kandidatenliste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe. Damit umfasst diese Liste nun über 200 Stoffe, für die Unterrichtungs- und Informationspflichten nach der REACH-Verordnung bestehen. Sie können die aktuell verbindliche Kandidatenliste auf der Homepage der ECHA unter echa.europa.eu/candidate-list-table abrufen.
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung unseres Erzeugnisses steht einer sicheren Verwendung nichts entgegen.
Betroffener Stoff der ECHA-Kandidatenliste
- Blei (Pb)
Betroffene BPW-Produkte
- Luftinstallationssätze mit Verschraubungen
- Scheibenbremssättel der Generation TSB
- Hydraulik-Fittings im Agrarbereich
- Lenkungsdämpfer
- Elektrische Antriebssysteme eTransport
- Stoßdämpfer
- BrakePad Monitor
- iGurt
- Gleitlager W-Aggregat
- Blei Monoxid
- Elektrische Antriebssysteme eTransport
- Diboron Trioxid
- Elektrische Antriebssysteme eTransport
- N,N-Dimethylacetamide
- N,N-Dimethylformamide
- Elektrische Antriebssysteme eTransport
- Elektrische Antriebssysteme eTransport
- 1,2-Dimethoxyethane
- BPW ECO Meter
- 1-methyl-2-pyrrolidone
- 4,4'-isopropylidenediphenol
- Cadmium
- Elektrische Antriebssysteme eTransport
- Elektrische Antriebssysteme eTransport
- Elektrische Antriebssysteme eTransport
- 6,6'-di-tert-butyl-2,2'-methylenedi-p-cresol
- Dichtung Trommelbremse
- Dichtung Scheibenbremse TSB / TS2