WARENANHÄNGER
Klar gekennzeichnete Verpackungseinheiten erleichtern die Arbeit und sorgen für saubere Abläufe. Warenlieferungen an die BPW sind daher mit einem Warenanhänger nach VDA 4902, Version 4, BPW Spezifikation zu kennzeichnen. Die Minimalanforderungen an die Dateninhalte sowie ein Musterbeispiel sind dieser Seite zu entnehmen.
Sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen dem Lieferanten und dem BPW Empfängerwerk bestehen, ist diese Spezifikation einzuhalten. Alle Pflichtdaten und Barcodes müssen auf dem Warenanhänger vorhanden sein. Gemäß den Empfehlungen des VDA und ODETTE ist der Code 39 zu verwenden. Der Code 128 wird ebenfalls akzeptiert.