Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflichtverletzungen
Über das Beschwerdeverfahren der BPW zum LkSG können mögliche menschenrechtliche und umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen gemeldet werden, die einen Bezug zur BPW, deren Lieferkette oder Beschäftigten haben. Solche Risiken oder Pflichtverletzungen können zum Beispiel Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung oder die schädliche Verunreinigung von Böden, Gewässern und Luft sein.
Für ein vertrauensvolles und gleichzeitig transparentes Vorgehen läuft das Beschwerdeverfahren nach einem vordefinierten Prozess ab, welcher in der Verfahrensordnung festgehalten ist.